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Ein '''Lotse''' ist in der n (Binnenschifffahrt) beobachten die Radargeräte und beraten Schiffsführer über Funk.

Begriff

Der Begriff Lotse kommt ursprünglich aus der . Der Begriff leitet sich entweder von bezeichnet. Im deutschsprachigen Raum war diese Bezeichnung, die sich vom Begriff ableitet, bis zum Jahr 1880 gebräuchlich.

Reviere

Durch n und e ändern sich die Tiefenverhältnisse von Flüssen und Kanälen ständig. Wind, stetig wechselnde Strömungen, andere Ereignisse wie etwa Nebel sowie die übrigen Verkehrsteilnehmer beeinflussen die sichere Führung eines Schiffes zu jeder Zeit unterschiedlich. Da die Hauptaufgabe der Lotsen der Schutz von Menschen, Schiff und Umwelt sowie die Unterstützung einer effizienten Verkehrsführung auf den Wasserstraßen und in den Häfen ist, wird in vielen Gewässern der Welt die Unterstützung durch einen Lotsen auch vorgeschrieben ''(Lotsenannahmepflicht)''. Die hierfür fällige Gebühr richtet sich häufig nach der des Schiffes.

Deutschland

In Deutschland gilt im Bereich von , , , , , , , , , und sowie in den Häfen von und die Lotsenannahmepflicht seit 2003 insbesondere für . Für weitere Reviere, wie in der westlichen Ostsee (insbesondere für die ), werden weitere Regelungen zur Lotsenpflicht international angestrebt.

In Deutschland gibt es ''See-'' und ''Hafenlotsen'', die sich in neun en () selbst organisieren und die Lotsendienste auf dem jeweiligen Revier für die internationale Seeschifffahrt rund um die Uhr sicherstellen. Diese Lotsen werden von der zuständigen staatlichen Behörde für das bestimmte Revier, für das sie ausgebildet wurden, nach erfolgreicher Prüfung zugelassen. Grundlage sind die See- bzw. Hafenlotsgesetze. Der Bund führt die Aufsicht über die Seelotsen an Elbe (242; Sitz Hamburg),  I (131; Sitz Brunsbüttel), Nord-Ostsee-Kanal II / Kiel / Lübeck / Flensburg (146 Bezirk Kiel, 22 Bezirk Lübeck; Sitz Kiel), Weser II / Jade (101; Sitz Bremerhaven), Weser I (40; Sitz Bremen), Ems (33; Sitz Emden) und an den ostdeutschen Ostseehäfen Wismar, und Stralsund (31, Sitz Warnemünde). Die Zahlen beziehen sich auf das Jahr 2007. Für den (75 Lotsen) und (30 Lotsen) gibt es dem jeweiligen Bundesland unterstehende Hafenlotsen (Zahlen von 2012 für Hamburg und 2013 für Bremerhaven).

Neben diesen See- und Hafenlotsen findet man den Begriff des Lotsen in der noch für den ''Überseelotsen'' sowie in der für den sogenannten ''Hilfsschiffsführer''. Die Überseelotsen unterstützen den Kapitän eines Seeschiffes in der Navigation im freien Seeraum.

Zusätzlich gibt es in Deutschland den Begriff des ''Distanzlotsen''. Distanzlotsen beraten die Fahrzeuge bei Bedarf oder auf behördliche Anordnung auf den freien Seestrecken zwischen den seewärtigen Grenzen von Seelotsrevieren oder von den seewärtigen Reviergrenzen nach Häfen ohne Lotsannahmepflicht. So z. B. von der Lotsenstation der Außenelbe nach Husum oder zwischen den Außenstationen der Kieler und der Flensburger Förde.

Die Lotsen in der Binnenschifffahrt übernehmen die Funktion eines Schiffsführers für eine begrenzte Zeit und Wegstrecke auf einer bestimmten Binnenwasserstraße (z. B. früher die n auf dem ). Lotsen in der Binnenschifffahrt kommen insbesondere auf den Wasserstraßen zum Einsatz, für die neben dem Schifferpatent ein Streckenzeugnis für den jeweiligen Flussabschnitt vorgeschrieben ist.

Im lokalen Sprachgebrauch findet man noch die Begriffe ''Böschlotsen'' oder ''Flusslotsen'' etwa für die Seelotsen auf der Strecke von Brunsbüttel bis Hamburg oder Bremerhaven bis Bremen.

Die vertritt in ihrem 19. Hauptgutachten die Auffassung, es bestünden Wettbewerbsdefizite im deutschen Seelotswesen. Die Verbindung aus Selbstverwaltung und Aufsicht des Bundes habe ein abgeschlossenes und relativ intransparentes System hervorgebracht, in dem Wettbewerb zugunsten scheinbarer Sicherheitsargumente ausgeschlossen werde. Unter anderem empfiehlt sie, die Organisationsform als Körperschaften des öffentlichen Rechts zu überdenken.

Metaphorischer Gebrauch

Im geflügelten Wort ??, das auf die gleichnamige Karikatur zurückgeht, fand das Ende der Bismarckära seinen treffenden Ausdruck.

Eisenbahn

Im Eisenbahnbetrieb wird als ''Lotse'' eine Person bezeichnet, die einem nicht streckenkundigen mitgegeben wird, der eine für ihn fremde Strecke befährt. Das gleiche Verfahren wird auch angewandt, wenn ein Triebfahrzeugführer außerhalb des der eigenen Bahnverwaltung die einer fremden (z. B. ausländischen) Bahnverwaltung befährt.

Lotsendienst für Pkw

Von den 1950er bis in die 1990er

Siehe auch

Literatur

  • Detlef Zschoche: ''Das Bedienen von Manöverelementen durch den Lotsen''. In: ''.'' Heft 5/2009, Schiffahrts-Verlag Hansa, Hamburg 2009, , S. 83?89.
  • Michael Meyer: ''Ausbildung von Seelotsen neu geregelt · Verordnung in Kraft · Vorgaben wurden aktualisiert und präzisiert''. In: ''.'' 21. März 2014, , S. 3.
  • Thomas Fröhling: ''Die Lotsen, Berater der Schiffsleitung''. Koehlers Verlagsgesellschaft. Hamburg 2013, ISBN 978-3-7822-1078-2.

Weblinks

  • (PDF; 45 kB)

Einzelnachweise